Die Lebensversicherung von 1871 a. G. München - ist Spezialist für innovative Berufsunfähigkeits-, Lebens- und Rentenversicherungen.

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LV 1871 Darlehensschutz Plus

  • Kombination aus Risikolebens- und Berufsunfähigkeitsversicherung
  • Umfangreiche Absicherung bei Immobilienneuerwerb, Kanzlei-, Praxis- oder Existenzgründung sowie Modernisierung oder Renovierung
  • Möglichkeit der vereinfachten Risikoprüfung

RisikoLeben mit BU-Schutz

Bei Immobilienneuerwerb, Praxis-, Kanzlei- oder Existenzgründung sowie Modernisierung oder Renovierung einer selbstgenutzten, bereits im Besitz befindlichen Immobilie geht es um hohe Summen, meist wird ein erheblicher Anteil über ein Darlehen finanziert.

Die LV 1871 bietet hier mit ihrem LV 1871 Darlehensschutz Plus, einer Kombination aus Risikolebens- und Berufsunfähigkeitsversicherung, eine umfangreiche Absicherung. Über die Risikolebensversicherung kann die komplette Darlehenssumme abgesichert werden, sodass die Hinterbliebenen im Todesfall finanziell vorgesorgt haben. Im Falle einer Krankheit oder eines Unfalls hilft die Berufsunfähigkeitsversicherung, diese übernimmt die Darlehensrate.

FÜR JEDE LEBENSSITUATION DIE PASSENDE VARIANTE

Zielgruppenkonzepte zur RisikoLeben

Immobilienkäufer

Sicherheit bei langjähriger Baufinanzierung

Familien und Paare

Sicherheit bei Verdienstausfall durch Tod des Hauptverdieners

Unternehmer

Sicherheit für Gesellschafter und Leistungsträger

Voraussetzungen

  • Die Todesfallsumme darf beim Tarif R1 maximal 500.000 Euro, beim Tarif R2 maximal 600.000 Euro betragen
  • Darlehensabschluss innerhalb der letzten zwölf Monate vor Versicherungsbeginn
  • Die Todesfallsumme darf den Darlehensbetrag nicht überschreiten
  • Die BU-Rente darf nicht höher sein als die Annuität gemäß Darlehensvertrag und darf monatlich maximal 1.500 Euro
    betragen
  • Die Versicherungsdauer und Leistungsdauer der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung darf nicht höher sein als die Versicherungsdauer der Risikolebensversicherung
  • Die versicherte Person ist höchstens 49 Jahre alt
  • Die versicherte Person muss Darlehensnehmer/-in sein
  • Eine Kopie des Darlehensvertrages muss eingereicht werden
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